← Startseite

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu individuellen Angeboten, Beratungsverträgen, Projektvereinbarungen und sonstigen Leistungsvereinbarungen der Joneleit GmbH. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.

Teil I - Allgemeine Regelungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der Joneleit GmbH gegenüber ihren Kunden, insbesondere für Unternehmensberatung, Strategieberatung, Projektsteuerung, digitale Beratungsleistungen, Workshops, Umsetzungsbegleitung, Kommunikations- und Marketingberatung sowie sonstige Leistungen, soweit keine abweichende Individualvereinbarung getroffen wurde.

(2) Die Leistungen der Joneleit GmbH richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

(3) Maßgeblich ist diejenige Fassung der AGB, auf die vor oder bei Vertragsschluss hingewiesen wurde und die dem Kunden zur Kenntnisnahme bereitgestellt oder zugänglich gemacht wurde.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Joneleit GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(5) Individuelle Vereinbarungen im Angebot, im Beratungsvertrag oder in einer sonstigen schriftlichen oder in Textform getroffenen Vereinbarung gehen diesen AGB vor.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsart

(1) Die Joneleit GmbH erbringt betriebswirtschaftliche, strategische und organisatorische Beratungsleistungen. Hierzu können insbesondere Analyse, Strategieentwicklung, Optimierung, Fundamentaufbau, Skalierungsbegleitung, Projektsteuerung, Positionierung, Branding, Marketing, Vertriebssteuerung, Prozessstrukturierung, Partnerkoordination und Aufbau von Unternehmensökosystemen gehören.

(2) Art, Umfang, Zeitraum, Kommunikationswege, Vergütung und besondere Ziele der jeweiligen Zusammenarbeit ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder Vertrag.

(3) Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, schuldet die Joneleit GmbH Dienstleistungen und keine werkvertraglichen Erfolge. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere eine konkrete Umsatz-, Gewinn-, Reichweiten-, Ergebnis- oder Unternehmenswertsteigerung, wird nicht geschuldet.

(4) Die Joneleit GmbH erbringt keine Rechtsberatung, Steuerberatung, Versicherungsvermittlung, Finanzanlagenberatung, Finanzierungsvermittlung, Immobilienvermittlung oder sonstige erlaubnispflichtige Leistungen, sofern sie hierzu nicht gesondert berechtigt ist. Derartige Leistungen werden, soweit erforderlich, durch jeweils befugte und eigenständig beauftragte Partner erbracht.

(5) Empfehlungen, Einschätzungen und strategische Hinweise der Joneleit GmbH dienen der unternehmerischen Entscheidungsunterstützung. Die finale unternehmerische Entscheidung und Umsetzung liegt beim Kunden.

§ 3 Vertragsschluss und Einbeziehung der AGB

(1) Angebote der Joneleit GmbH sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden oder eine Annahmefrist enthalten.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch Annahme eines Angebots in Textform, durch Unterzeichnung, durch ausdrückliche Bestätigung per E-Mail, durch Zahlung einer Rechnung oder durch Beginn der Leistungserbringung auf Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung.

(3) Die AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde vor oder bei Vertragsschluss auf ihre Geltung hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, sie zur Kenntnis zu nehmen. Dies kann insbesondere durch Übersendung als PDF, Beifügung als Anlage oder Bereitstellung über einen Link erfolgen.

(4) Soweit ein Vertrag fernmündlich oder per Videokonferenz angebahnt wird, bleiben die im Nachgang übersandten oder bestätigten Vertragsunterlagen maßgeblich, sofern keine abweichende Individualvereinbarung getroffen wurde.

§ 4 Leistungserbringung, Kommunikation und Termine

(1) Die Joneleit GmbH erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers. Die konkrete Durchführung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Berücksichtigung der vereinbarten Ziele, der Ausgangslage des Kunden und der verfügbaren Informationen.

(2) Leistungen können persönlich, telefonisch, per Videokonferenz, per Messenger, per E-Mail, über digitale Systeme, in Workshops, in Strategiegesprächen oder in anderer geeigneter Form erbracht werden.

(3) Regelmäßige Termine, Calls oder Workshops finden in dem im Angebot oder Vertrag vereinbarten Umfang statt. Nicht wahrgenommene oder kurzfristig abgesagte Termine durch den Kunden können verfallen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.

(4) Die Joneleit GmbH ist berechtigt, Termine aus wichtigem Grund zu verschieben und einen angemessenen Ersatztermin anzubieten.

(5) Die Joneleit GmbH kann Arbeitsweisen, Tools, Kommunikationswege und interne Prozesse anpassen, sofern dadurch der wesentliche Vertragszweck nicht beeinträchtigt wird.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Beratung, Umsetzung, Projektsteuerung und Erfolgsberechnung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Kennzahlen, Zugänge, Nachweise und Entscheidungen vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Kunde ist für die interne Umsetzung vereinbarter Maßnahmen, die Freigabe von Entscheidungen, die Bereitstellung von Ansprechpartnern und die Mitwirkung seines Teams verantwortlich.

(3) Verzögerungen, unvollständige Informationen, fehlende Zugänge, nicht getroffene Entscheidungen oder nicht umgesetzte Maßnahmen aus der Sphäre des Kunden können die Leistungserbringung und den wirtschaftlichen Erfolg beeinflussen. Der Vergütungsanspruch der Joneleit GmbH bleibt hiervon unberührt.

(4) Der Kunde stellt sicher, dass von ihm bereitgestellte Texte, Bilder, Videos, Marken, Daten, Kundenlisten, Kennzahlen, Zugangsdaten oder sonstige Materialien frei von Rechten Dritter sind oder in zulässiger Weise verwendet werden dürfen. Der Kunde stellt die Joneleit GmbH insoweit von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Bereitstellung durch den Kunden entstehen.

§ 6 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Rechnungsstellung

(1) Die konkrete Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Sie kann insbesondere aus monatlichen Honoraren, Projektpauschalen, erfolgsabhängigen Vergütungen, Deal-Anteilen, Umsatz- oder Gewinnbeteiligungen sowie sonstigen individuell vereinbarten Vergütungsbestandteilen bestehen.

(2) Sämtliche Preise verstehen sich netto, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet, soweit sie anfällt. Bei grenzüberschreitenden B2B-Leistungen kann die Rechnungsstellung im Reverse-Charge-Verfahren erfolgen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

(3) Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Der Kunde ist, soweit nicht anders vereinbart, vorleistungspflichtig. Monatliche Honorare sind im Voraus zu zahlen.

(5) Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto der Joneleit GmbH oder auf einem anderen von der Joneleit GmbH zugelassenen Zahlungsweg.

(6) Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist die Joneleit GmbH berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen auszusetzen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 7 Erfolgsabhängige Vergütung und betriebswirtschaftliche Nachweise

(1) Eine erfolgsabhängige Vergütung entsteht nur, wenn sie im individuellen Angebot oder Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) Die jeweilige Berechnungsgrundlage, insbesondere Baseline, Zeitraum, Kennzahl, Bereinigungen, Abrechnungsrhythmus und Nachweise, ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung.

(3) Soweit als Grundlage ein bereinigter Gewinn, Deckungsbeitrag, Umsatz, Projektumsatz oder sonstiger wirtschaftlicher Wert vereinbart wird, verpflichtet sich der Kunde, die zur Berechnung erforderlichen Nachweise vollständig, wahrheitsgemäß und nachvollziehbar zur Verfügung zu stellen.

(4) Geeignete Nachweise können insbesondere BWA, Summen- und Saldenliste, betriebswirtschaftliche Auswertungen des Steuerberaters, Kontoauswertungen, Rechnungslisten, CRM-Auswertungen, Zahlungsübersichten oder sonstige vergleichbare Unterlagen sein.

(5) Nachträgliche Korrekturen der Berechnungsgrundlagen, insbesondere durch Steuerberater, Buchhaltung, Stornos, Rückerstattungen oder periodenbezogene Abgrenzungen, können zu einer entsprechenden Verrechnung oder Nachberechnung führen.

(6) Der Kunde wird keine künstlichen Verschiebungen, Sonderbuchungen oder sonstigen Gestaltungen vornehmen, die den Zweck haben, eine vereinbarte erfolgsabhängige Vergütung zu umgehen oder zu vermindern.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Laufzeit, Startdatum, Mindestlaufzeit, feste Vertragslaufzeit und etwaige Verlängerungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder Vertrag.

(2) Ist eine feste Laufzeit vereinbart, ist eine ordentliche Kündigung während dieser Laufzeit ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Kündigungen bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

(5) Im Fall einer berechtigten außerordentlichen Kündigung bleiben bereits entstandene Vergütungsansprüche der Joneleit GmbH unberührt. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

§ 9 Einbindung von Partnern, Dienstleistern und Spezialisten

(1) Die Joneleit GmbH ist berechtigt, bei Bedarf geeignete Partner, Dienstleister oder Spezialisten vorzuschlagen, zu koordinieren oder in die strategische Umsetzung einzubinden.

(2) Eine Beauftragung solcher Partner erfolgt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gesondert durch den Kunden. In diesem Fall kommt ein eigenständiges Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Partner zustande.

(3) Die Joneleit GmbH haftet nicht für Leistungen Dritter, sofern diese nicht ausdrücklich Bestandteil der eigenen Leistungspflicht der Joneleit GmbH sind.

(4) Sofern für die Zusammenarbeit mit Partnern eine Weitergabe von Informationen erforderlich ist, erfolgt diese nur im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit, auf Grundlage einer Einwilligung des Kunden oder einer sonstigen rechtlichen Grundlage.

§ 10 Keine Erfolgsgarantie und unternehmerisches Risiko

(1) Die Joneleit GmbH schuldet keine Garantie für Umsatz, Gewinn, Reichweite, Kundenanfragen, Abschlüsse, Kapitalzugang, Unternehmenswert, Steuerersparnis oder sonstige wirtschaftliche Ergebnisse.

(2) Strategische Empfehlungen beruhen auf den zum Zeitpunkt der Beratung bekannten Informationen, Erfahrungswerten und unternehmerischen Einschätzungen. Markt-, Plattform-, Kunden-, Wettbewerbs-, Steuer-, Rechts- oder Finanzierungssituationen können sich verändern.

(3) Unternehmerische Entscheidungen trifft der Kunde eigenverantwortlich. Dies gilt auch dann, wenn die Joneleit GmbH Maßnahmen empfiehlt, priorisiert oder organisatorisch begleitet.

§ 11 Nutzungsrechte an Konzepten, Unterlagen und Arbeitsergebnissen

(1) Konzepte, Strategien, Analysen, Vorlagen, Skripte, Checklisten, Frameworks, Präsentationen, Dokumente, Tabellen, Prozessmodelle, Kommunikationsstrukturen und sonstige Arbeitsergebnisse der Joneleit GmbH sind urheberrechtlich und/oder durch Geschäftsgeheimnisse geschützt, soweit sie eine entsprechende Schutzfähigkeit aufweisen.

(2) Der Kunde erhält, soweit nicht anders vereinbart, ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für interne Zwecke im eigenen Unternehmen und zur Umsetzung der beauftragten Leistungen.

(3) Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Schulung Dritter, Weiterverwertung, Lizenzierung oder kommerzielle Nutzung der von der Joneleit GmbH bereitgestellten Unterlagen außerhalb des eigenen Unternehmens bedarf der vorherigen Zustimmung der Joneleit GmbH in Textform.

(4) Vom Kunden bereitgestellte Materialien verbleiben beim Kunden. Der Kunde räumt der Joneleit GmbH die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Nutzungsrechte an diesen Materialien ein.

§ 12 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden geschäftlichen, finanziellen, strategischen, technischen, persönlichen und sonstigen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.

(2) Vertrauliche Informationen dürfen ohne vorherige Zustimmung der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weitergegeben werden, soweit keine gesetzliche Pflicht, keine erforderliche Weitergabe an zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater oder keine sonstige vertragliche Grundlage besteht.

(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, allgemein bekannt sind oder ohne Pflichtverletzung allgemein bekannt werden.

(4) Die Vertraulichkeitspflichten gelten auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.

§ 13 Referenzen, Cases und Kommunikation nach außen

(1) Die Joneleit GmbH ist nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden berechtigt, Namen, Marken, Logos, Ergebnisse, Zahlen, Cases, Fotos, Videos oder sonstige Inhalte des Kunden als Referenz zu verwenden.

(2) Ohne ausdrückliche Zustimmung werden kundenspezifische Zahlen, Strategien und vertrauliche Informationen nicht öffentlich kommuniziert.

(3) Allgemeine, anonymisierte Erfahrungswerte und nicht rückführbare Erkenntnisse dürfen für interne Zwecke und zur Weiterentwicklung der Leistungen genutzt werden.

§ 14 Datenschutz

(1) Die Joneleit GmbH verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung der vertraglichen Leistungen.

(2) Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Joneleit GmbH, soweit eine solche bereitgestellt wird.

(3) Soweit der Kunde personenbezogene Daten Dritter an die Joneleit GmbH übermittelt, stellt er sicher, dass hierfür eine geeignete rechtliche Grundlage besteht.

(4) Soweit im Rahmen der Zusammenarbeit eine Auftragsverarbeitung im Sinne der DSGVO erforderlich wird, werden die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen.

§ 15 Verhalten, Störungen und Schutz der Zusammenarbeit

(1) Die Parteien verpflichten sich zu einer professionellen, sachlichen und respektvollen Zusammenarbeit.

(2) Der Kunde unterlässt jede Handlung, die die Leistungserbringung, interne Abläufe, Kommunikationskanäle, Gruppen, Workshops oder die Zusammenarbeit mit Partnern der Joneleit GmbH unangemessen stört.

(3) Bei erheblichen oder wiederholten Störungen ist die Joneleit GmbH berechtigt, nach vorherigem Hinweis angemessene Maßnahmen zu treffen, insbesondere Kommunikationskanäle zu beschränken, Termine zu verschieben, den Zugang zu digitalen Strukturen zu sperren oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich zu kündigen.

§ 16 Digitale Inhalte, Zugänge und Unterlagen

(1) Soweit dem Kunden digitale Inhalte, Vorlagen, Dokumente, Tabellen, Videoaufzeichnungen, Plattformzugänge, Gruppen oder sonstige digitale Ressourcen bereitgestellt werden, sind diese ausschließlich für den Kunden und dessen internes Team bestimmt, soweit keine abweichende Freigabe erfolgt.

(2) Zugangsdaten dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden. Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

(3) Die Joneleit GmbH kann digitale Strukturen, Inhalte, Plattformen und Kommunikationswege weiterentwickeln, austauschen oder anpassen, sofern dadurch der wesentliche Vertragszweck nicht beeinträchtigt wird.

§ 17 Workshops, Veranstaltungen und Vor-Ort-Termine

(1) Soweit Workshops, Veranstaltungen oder Vor-Ort-Termine Teil der Leistung sind, ergeben sich Inhalt, Ort, Dauer, Teilnehmerzahl und Kosten aus der jeweiligen Vereinbarung.

(2) Reise-, Unterkunfts-, Verpflegungs- und sonstige Nebenkosten werden, soweit nicht anders vereinbart, gesondert abgerechnet.

(3) Muss ein Termin aus wichtigem Grund verschoben werden, werden die Parteien zeitnah einen Ersatztermin abstimmen.

§ 18 Haftung

(1) Die Joneleit GmbH haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Joneleit GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie eine etwaige Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

(4) Für Leistungen, Entscheidungen, Beratungen, Umsetzungen oder Pflichtverletzungen eigenständig beauftragter Dritter haftet die Joneleit GmbH nicht, sofern diese Dritten nicht Erfüllungsgehilfen der Joneleit GmbH in Bezug auf eine eigene vertragliche Leistungspflicht sind.

§ 19 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Vertragssprache

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Stuttgart. Die Joneleit GmbH bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

(3) Vertragssprache ist Deutsch.

§ 20 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist oder eine ausdrückliche Individualvereinbarung getroffen wird.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(3) Stand dieser AGB: 06.08.2026.

Zurück zur Startseite